Keine Kartenzahlung bei Vollstreckung
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass in Fällen, dass in der Vollstreckung durch die Stadt Geestland Forderungen nicht mittels Debit- oder Kreditkarte beglichen werden können. Sollte es Ihnen angeboten werden, verweigern Sie die Zahlung und melden den Vorfall der Polizei.
Sollte jemand mit einem Vollstreckungsbescheid der Stadt Geestland bei Ihnen klingeln, lassen Sie sich auf jeden Fall den Dienstausweis zeigen. Des Weiteren wird Ihnen nie die Möglichkeit angeboten werden, die Forderung mittels Debit- oder Kreditkarte zu begleichen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben aus technischen Gründen keine entsprechenden Geräte dabei. Sollte Ihnen Kartenzahlung angeboten werden, verweigern Sie die Zahlungund und merken sich möglichst viele Details (Autokennzeichen, Aussehen, Kleidung etc.) Melden Sie den Vorfall anschließend sofort der Polizei.
